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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DISIX e.K. für Geschäftskunden, IT-Dienstleistungen, Managed Services, Software, Lizenzen und Warenlieferungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DISIX e.K.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen DISIX und seinen gewerblichen Vertragspartnern.

Unternehmen DISIX e.K.
Adresse Emmy-Noether-Straße 2
85221 Dachau
Deutschland
Telefon +49 8131 453 1900
E-Mail mail@disix.com

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der DISIX e.K. – nachfolgend „DISIX“ – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Support- und Wartungsleistungen, Managed Services, den Verkauf und die Lieferung von Hard- und Software sowie die Bereitstellung oder Vermittlung von Softwarelizenzen, Cloud-Diensten und sonstigen Leistungen Dritter.

1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere individuelle Angebote, Verträge, Leistungsbeschreibungen und Servicevereinbarungen, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn DISIX ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angebote von DISIX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung von DISIX oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Auftrag oder der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

2.4 Technische Angaben, Produktbeschreibungen, Abbildungen und sonstige Angaben dienen der Beschreibung der Leistung. Technisch notwendige oder handelsübliche Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie für den Vertragspartner zumutbar sind und die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 3. IT-Dienstleistungen und Managed Services

3.1 DISIX erbringt IT-Dienstleistungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Hierzu können insbesondere IT-Beratung, Remote-Support, Administration, Wartung, Systempflege, IT-Sicherheitsleistungen, Betreuung von Datensicherungssystemen, E-Mail- und Cloud-Systemen, Benutzerverwaltung und Dokumentation gehören.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet DISIX die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

3.3 Wartungs-, Monitoring- und Sicherheitsleistungen können das Risiko von Störungen, Ausfällen oder Sicherheitsvorfällen reduzieren. Eine vollständige Fehlerfreiheit, ununterbrochene Verfügbarkeit oder vollständige Sicherheit von IT-Systemen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 Reaktionszeiten, Servicezeiten, Verfügbarkeiten oder sonstige Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.5 DISIX ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Vertragspartners nicht beeinträchtigt werden.

3.6 Soweit im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der zugehörigen Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart, kann die standardmäßige Einrichtung neuer Mitarbeiter und Arbeitsplätze Bestandteil einer laufenden Managed-Service- oder Betreuungspauschale sein.

3.7 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, umfasst eine entsprechend vereinbarte Betreuungspauschale die standardmäßige Einrichtung von bis zu drei neuen Arbeitsplätzen pro Kalendermonat.

3.8 Als standardmäßige Einrichtung eines Arbeitsplatzes gilt die Einrichtung eines Benutzerarbeitsplatzes innerhalb der bereits bestehenden und von DISIX betreuten IT-Umgebung. Hierzu können insbesondere die Einrichtung eines Benutzerkontos, die grundlegende Konfiguration eines Endgeräts, die Einbindung in vorhandene Systeme sowie die Installation der im Unternehmen standardmäßig eingesetzten Anwendungen gehören.

3.9 Rollouts von vier oder mehr neuen Arbeitsplätzen sind nicht Bestandteil der laufenden Betreuungspauschale. Ein solcher Rollout gilt insgesamt als gesonderte Projektleistung und bedarf einer separaten Beauftragung und Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Arbeitsplätze, die erkennbar Bestandteil eines einheitlichen Rollouts oder Einführungsvorhabens sind, werden gemeinsam betrachtet.

3.10 Nicht von der standardmäßigen Arbeitsplatz-Einrichtung umfasst sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere Hardware, Software, Lizenzen, Cloud- und Backup-Dienste, umfangreiche Datenmigrationen, die Einführung oder Migration von Serversystemen, Netzwerken oder Cloud-Umgebungen, Standortumzüge, Infrastrukturänderungen, die Einführung neuer Unternehmensanwendungen, umfangreiche Spezialsoftware-Konfigurationen und sonstige Projektleistungen.

3.11 Serverinstallationen, Servermigrationen, größere Netzwerk-, Firewall- oder Infrastrukturänderungen, Standortaufbauten und Standortumzüge, umfangreiche System- oder Cloud-Migrationen sowie vergleichbare Vorhaben gelten grundsätzlich als gesonderte Projektleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

4.1 Der Vertragspartner stellt DISIX rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und sonstigen Mitwirkungsleistungen zur Verfügung.

4.2 Der Vertragspartner ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Software und Zugänge verantwortlich.

4.3 Soweit Datensicherungen nicht ausdrücklich Bestandteil der von DISIX geschuldeten Leistung sind, bleibt der Vertragspartner für eine angemessene Sicherung seiner Daten verantwortlich.

4.4 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Vertragspartners entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen. Zusätzlich entstehender und erforderlicher Aufwand kann nach der vereinbarten Vergütung berechnet werden.

§ 5. Lieferung von Waren

5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 DISIX ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Vertragspartner sinnvoll nutzbar sind und keine entgegenstehenden berechtigten Interessen bestehen.

5.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann und erfolgt die Versendung der Ware auf dessen Verlangen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit der Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Vertragspartner über.

5.4 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von DISIX nicht zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.

§ 6. Untersuchung und Mängelanzeige

6.1 Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist und der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

6.2 Der Vertragspartner hat die Ware in diesen Fällen nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

6.3 Gesetzliche Regelungen über arglistig verschwiegene Mängel bleiben unberührt.

§ 7. Software, Lizenzen und Leistungen Dritter

7.1 Für Software, Cloud-Dienste, Lizenzen und sonstige Leistungen Dritter können ergänzend die Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters gelten.

7.2 Soweit DISIX lediglich Leistungen oder Lizenzen eines Drittanbieters vermittelt oder bereitstellt, können insbesondere Funktionsumfang, Verfügbarkeit, technische Voraussetzungen und Nutzungsrechte durch den jeweiligen Drittanbieter bestimmt werden.

7.3 Änderungen oder Einstellungen von Produkten und Diensten Dritter, auf die DISIX keinen Einfluss hat, können eine Anpassung der Leistungserbringung erforderlich machen.

7.4 Laufzeiten und Kündigungsfristen von Lizenzen und Leistungen Dritter können von den zwischen DISIX und dem Vertragspartner vereinbarten Laufzeiten für Dienstleistungen abweichen. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Bedingungen.

7.5 Die Betreuung, Administration oder Unterstützung eines Produkts, einer Software, eines Cloud-Dienstes oder einer sonstigen Drittanbieterleistung durch DISIX bedeutet nicht, dass die Kosten des jeweiligen Produkts, der Lizenz oder Drittanbieterleistung in einer Betreuungspauschale enthalten sind. Eine Einbeziehung solcher Kosten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Versand-, Transport-, Reise- und sonstige Nebenkosten werden nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung gesondert berechnet.

8.3 Rechnungen sind innerhalb der jeweils auf der Rechnung oder im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.5 Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

8.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

8.7 Monatliche Service-, Support- oder Managed-Service-Pauschalen umfassen ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der zugehörigen Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführten Leistungen.

8.8 Hardware, Software, Lizenzen, Cloud-Dienste, Backup-Dienste, Leistungen von Drittanbietern sowie gesonderte Projektleistungen sind nicht Bestandteil einer monatlichen Service-, Support- oder Managed-Service-Pauschale und werden zusätzlich berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.9 Vor-Ort-Leistungen sind nur Bestandteil einer monatlichen Pauschale, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde. Andernfalls werden Vor-Ort-Leistungen gesondert vergütet.

8.10 Fahrtzeiten, Anfahrtskosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren, Mautkosten sowie sonstige im Zusammenhang mit Vor-Ort-Einsätzen entstehende Auslagen und Spesen sind nicht Bestandteil monatlicher Service-, Support- oder Managed-Service-Pauschalen und werden nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung gesondert berechnet.

§ 9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Laufzeit und Kündigungsfristen von Dauerschuldverhältnissen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, dem Angebot oder dem zwischen DISIX und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag.

9.2 Soweit für einzelne Leistungen besondere Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen oder Vereinbarungen getroffen wurden, gehen diese Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

9.3 Ist für eine laufende Leistung keine besondere Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von DISIX.

10.2 Der Vertragspartner hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und DISIX unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren.

10.3 Weitergehende Vereinbarungen über einen erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalt können im jeweiligen Vertrag getroffen werden.

§ 11. Mängelrechte

11.1 Für Mängel an von DISIX gelieferten Waren und für sonstige Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend oder im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.

11.2 Bei berechtigten Mängeln ist DISIX zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Vertragspartner unzumutbar, stehen ihm die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zu.

11.4 Garantien bestehen nur, wenn sie von DISIX ausdrücklich als solche erklärt wurden. Herstellergarantien sind hiervon unabhängig und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

§ 12. Haftung

12.1 DISIX haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von DISIX auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DISIX.

12.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.

§ 13. Datensicherung

13.1 Soweit die Einrichtung, Betreuung, Überwachung oder Wiederherstellung von Datensicherungen ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, richtet sich der Umfang nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

13.2 Die Betreuung oder Administration einer Datensicherung durch DISIX bedeutet nicht, dass hierfür erforderliche Software, Lizenzen, Speicher-, Cloud- oder sonstige Leistungen Dritter in einer Betreuungspauschale enthalten sind. Diese werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.3 Ist eine Datensicherung nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, bleibt der Vertragspartner für eine angemessene und regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.

13.4 Der Vertragspartner hat DISIX vor Arbeiten an Systemen auf besondere Risiken, geschäftskritische Systeme oder Daten sowie sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der Arbeiten wesentlich sind.

§ 14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

14.2 Soweit DISIX im Auftrag des Vertragspartners personenbezogene Daten verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

14.3 Weitergehende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch DISIX ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Datenschutzhinweisen.

§ 15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von DISIX Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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